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StudienbereicheStudienatlas

Begriff im Glossar

Anrechnung

Die Anrechnung ist die Übertragung bereits erbrachter Studien- oder Prüfungsleistungen auf einen anderen Studiengang oder eine andere Hochschule, sodass sie nicht wiederholt werden müssen.

Wer die Hochschule oder das Fach wechselt, will oft bereits erbrachte Leistungen mitnehmen. Die Anrechnung prüft, ob diese Leistungen einem Modul im neuen Studiengang entsprechen, und vergibt dann die Leistungspunkte dafür. Die Entscheidung trifft meist das Prüfungsamt oder ein Fachausschuss, nach den Regeln der Prüfungsordnung.

Anrechnung ist nicht dasselbe wie Anerkennung, auch wenn die Begriffe oft vermischt werden. Der Begriff bezieht sich häufig auf Leistungen innerhalb des Studiums, etwa aus einem Auslandsaufenthalt oder aus einem anderen Studiengang. Außerdem kann auch außerhochschulisch erworbenes Wissen angerechnet werden, etwa aus einer beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung, sofern es gleichwertig ist.

Eine Anrechnung ist kein Automatismus. Man sollte die Unterlagen wie Leistungsübersichten und Modulbeschreibungen vollständig einreichen, weil die Prüfenden anhand der Inhalte vergleichen. Im Zweifel hilft das Prüfungsamt oder die Studienberatung. Ein Hinweis zur Gleichstellung von Leistungen im Ausland steht im Eintrag zur Learning Agreement.

  • Prüfung durch das Prüfungsamt oder einen Fachausschuss.
  • Vergleich von Modulbeschreibungen und Inhalten.
  • Vergabe von Leistungspunkten im neuen Studiengang.
  • Nachweise wie Zeugnisse und Leistungsübersichten.
  • Die Anrechnung kann auch Teilleistungen umfassen, wenn die Inhalte nur teilweise übereinstimmen.
  • Ob die Anrechnung erfolgt, entscheidet nicht die Studierende oder der Studierende selbst, sondern die zuständige Stelle nach Prüfung.

Häufige Fragen

Muss ich Anrechnungen selbst beantragen?

Meist ja. Man reicht einen Antrag mit den Nachweisen beim Prüfungsamt ein. Die Fristen und Unterlagen stehen in der Prüfungsordnung oder auf der Seite der Hochschule.

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