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StudienbereicheStudienatlas

Begriff im Glossar

Anerkennung

Die Anerkennung ist die förmliche Feststellung, dass ein Abschluss, ein Zeugnis oder eine Leistung gleichwertig mit einem inländischen Gegenstück ist.

Die Anerkennung bezieht sich häufig auf ausländische Schul- und Hochschulabschlüsse oder auf Berufsabschlüsse. Sie prüft, ob ein Nachweis mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist, und entscheidet darüber, welche Zugangs- oder Berufsrechte damit verbunden sind. Die Prüfung erfolgt meist durch die Hochschule oder eine zuständige Stelle, und dort gibt es oft Beratung.

Für ausländische Abschlüsse gibt es zentrale Stellen, die Informationen bündeln. Eine wichtige Datenbank für die Einordnung ausländischer Bildungsnachweise ist anabin, die von der Kultusministerkonferenz getragen wird. Sie zeigt, ob ein Abschluss als gleichwertig eingestuft wurde, ersetzt aber nicht die formelle Anerkennung im Einzelfall.

Die Anerkennung von Studienleistungen innerhalb einer Hochschule wird dagegen häufig als Anrechnung bezeichnet. Wer ein Studium im Ausland begonnen hat, sollte Unterlagen frühzeitig sammeln und die Übersetzungen beglaubigen lassen. Für die Planung eines Auslandsaufenthalts ist der Eintrag zur Erasmus+-Förderung ebenfalls hilfreich.

  • Ausländische Schulabschlüsse und Hochschulzeugnisse.
  • Berufsabschlüsse, die eine Berufszulassung ermöglichen.
  • Zuständige Stellen richten sich nach Beruf und Bundesland.
  • Beglaubigte Übersetzungen als Nachweis.
  • Die Verfahren können je nach Abschluss und Herkunftsland unterschiedlich lange dauern, deshalb lohnt sich ein früher Antrag.
  • Für die Einordnung helfen beglaubigte Übersetzungen und Angaben zum Notensystem des Ausstellungslandes.

Häufige Fragen

Was ist anabin?

Anabin ist eine Datenbank der Kultusministerkonferenz, in der ausländische Bildungsnachweise auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen geprüft und eingeordnet sind.

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