Begriff im Glossar
Erasmus+
Erasmus+ ist das Förderprogramm der Europäischen Union für Mobilität und Zusammenarbeit in Bildung, Jugend und Sport, das Auslandsaufenthalte von Studierenden unterstützt.
Mit Erasmus+ können Studierende einen Teil ihres Studiums oder ein Praktikum im Ausland verbringen. Die Hochschulen unterhalten dafür Partnerabkommen mit Hochschulen in anderen Ländern. Die Förderung umfasst einen monatlichen Zuschuss, der die Mehrkosten des Auslandsaufenthalts abdecken soll, sowie Unterstützung bei der Organisation. Teilnehmen können Studierende, die an einer teilnehmenden Hochschule eingeschrieben sind.
Der Aufenthalt wird in einer Vereinbarung geplant, die alle Beteiligten unterzeichnen. Wichtig ist, dass die Leistungen im Ausland mit dem Heimatstudium abgestimmt werden, damit sie später angerechnet werden können. Dafür sorgt das Learning Agreement. Die Höhe der Förderung und die Bedingungen ändern sich regelmäßig, deshalb sollten die Angaben beim Auslandsamt aktuell geprüft werden.
Erasmus+ ist ein Programm, das Mobilität in Europa und darüber hinaus fördert. Für Studierende mit besonderen Bedürfnissen gibt es zusätzliche Unterstützung. Viele Studierende kombinieren den Aufenthalt mit einem Praxissemester oder einem Praktikum. Die Anerkennung der Leistungen klärt der Eintrag zur Anrechnung.
- Partnerabkommen zwischen den Hochschulen als Grundlage.
- Förderung für Studium oder Praktikum im europäischen Ausland.
- Vereinbarung über anzuerkennende Leistungen im Learning Agreement.
- Das Auslandsamt der Heimathochschule als Ansprechpartner.
- Die Förderung ist an den Studienstatus und die Teilnahme am Programm gebunden, nicht an das Einkommen der Eltern.
Häufige Fragen
Muss ich für Erasmus+ eine Fremdsprache beherrschen?
Oft wird ein Sprachnachweis verlangt, je nach Gastuniversität in der Unterrichtssprache. Die Anforderungen legt die Partnerhochschule fest, teils werden auch Sprachkurse angeboten.
Verwandte Begriffe
- Learning AgreementDas Learning Agreement ist eine vor dem Auslandsaufenthalt geschlossene Vereinbarung, die festlegt, welche Kurse im Ausland belegt und wie sie im Heimatstudium anerkannt werden.
- AnrechnungDie Anrechnung ist die Übertragung bereits erbrachter Studien- oder Prüfungsleistungen auf einen anderen Studiengang oder eine andere Hochschule, sodass sie nicht wiederholt werden müssen.
- AnerkennungDie Anerkennung ist die förmliche Feststellung, dass ein Abschluss, ein Zeugnis oder eine Leistung gleichwertig mit einem inländischen Gegenstück ist.