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Begriff im Glossar

BAföG

BAföG ist die staatliche Ausbildungsförderung für Schülerinnen, Schüler, Studierende und bestimmte Auszubildende, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können.

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Leistung hängt vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern oder des Partners sowie von Vermögen, Wohnsituation und Studienverlauf ab. Ein Anspruch besteht nur für eine förderfähige Ausbildung. Die Förderung wird über Ämter für Ausbildungsförderung abgewickelt, die vielerorts beim Studierendenwerk angesiedelt sind oder dort Sprechzeiten anbieten.

Die Förderung besteht je zur Hälfte aus einem Zuschuss und einem zinslosen Darlehen. Das Darlehen muss nach dem Studium zurückgezahlt werden, allerdings gibt es eine Obergrenze und Erleichterungen, etwa bei einer Rückzahlung innerhalb einer festgelegten Frist. Die Sätze und Freibeträge werden regelmäßig angepasst. Aktuelle Werte und Antragsfristen findest du auf den Seiten des Bundes oder beim zuständigen Amt vor Ort.

Wer BAföG bezieht, sollte die Fachrichtung und die Regelstudienzeit im Blick behalten, weil die Förderdauer daran anknüpft. Ein Fachwechsel, ein Urlaubssemester oder ein Teilzeitstudium können Folgen haben. Die Förderung ist deshalb kein Selbstläufer, sondern erfordert Rückfragen beim Amt, bevor sich der Studienverlauf ändert. Für die Finanzierung ohne Förderung kommt auch ein Studienkredit in Betracht.

  • Der Anspruch hängt von Ausbildungsart, Alter, Wohnsituation und Einkommen ab.
  • Der Antrag geht an das zuständige Amt und enthält meist Nachweise zu Einkommen und Ausbildung.
  • Die Förderung wird in der Regel nur für die vorgesehene Ausbildungszeit gezahlt.

Häufige Fragen

Muss ich das BAföG-Darlehen vollständig zurückzahlen?

Ja, der Darlehensanteil ist zurückzuzahlen. Es gibt jedoch Obergrenzen und Erleichterungen, die sich nach Höhe und Dauer der Förderung richten. Die genauen Regeln stehen beim zuständigen Amt.

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