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Begriff im Glossar

Referendariat

Das Referendariat ist der Vorbereitungsdienst nach dem Studium, der für Lehrkräfte und Juristinnen und Juristen zur Ausbildung gehört und mit einer Prüfung endet.

Das Referendariat ist eine praxisnahe Ausbildungsphase im Anschluss an das Studium. Lehramtsanwärterinnen und -anwärter unterrichten an Schulen unter Anleitung und besuchen begleitende Seminare. Im Rechtsbereich bedeutet Referendariat den Vorbereitungsdienst mit Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und Anwaltschaft.

Die Dauer ist je nach Bundesland und Fach unterschiedlich. Das Referendariat ist in der Regel vergütet, und es endet mit einer Prüfung, die über die Zulassung zum Beruf entscheidet. Im Lehramt ist diese Prüfung meist das zweite Staatsexamen, im Recht ebenfalls, dort sogar als Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt.

Wer ein Referendariat plant, sollte früh die Bewerbungsfristen bei den Landesbehörden und den Oberlandesgerichten prüfen, weil die Plätze begrenzt sind. Den Weg im Lehramt beschreibt der Eintrag zum Lehramt. Die Abschlussprüfung selbst erklärt der Eintrag zum Staatsexamen.

  • Unterricht unter Anleitung einer erfahrenen Lehrkraft.
  • Begleitende Seminare und gezielte Prüfungsvorbereitung.
  • Die Vergütung richtet sich meist nach dem Landesrecht.
  • Die Bewerbung läuft über die zuständige Landesbehörde.
  • Die Zuweisung an eine Schule erfolgt je nach Land durch die zuständige Stelle.
  • Die Ausbildung endet mit einer Prüfung, deren Aufbau sich von Land zu Land unterscheidet.
  • Die Anwärterinnen und Anwärter sind je nach Land als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf oder im Angestelltenverhältnis tätig.

Häufige Fragen

Wird das Referendariat bezahlt?

In den meisten Fällen wird der Vorbereitungsdienst vergütet. Die Höhe und die Bedingungen regelt das jeweilige Land beziehungsweise die zuständige Stelle.

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