Begriff im Glossar
Hochschulstart
Hochschulstart ist das Online-Portal der Stiftung für Hochschulzulassung, über das Bewerbungen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge laufen.
Die Stiftung für Hochschulzulassung, die unter dem Namen hochschulstart auftritt, hat die frühere Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen abgelöst. Sie organisiert das Dialogorientierte Serviceverfahren und stellt die Plattform bereit, auf der Bewerbende ihre Angaben eingeben und Zulassungsangebote erhalten. Die Entscheidung über die Zulassung trifft die Hochschule, die Stiftung koordiniert den Ablauf.
Auf der Plattform finden sich Informationen zu Fristen, Fächern, Auswahlkriterien und Bewerbungsschritten. Man legt dort ein Konto an, gibt die Unterlagen ein und wählt die Studienorte. Die Bewerbungsfristen werden jährlich festgelegt und sind verbindlich, deshalb lohnt sich ein frühzeitiger Blick auf den Terminkalender der Stiftung.
Hochschulstart ist für die meisten Bewerbenden erst dann relevant, wenn sie sich für ein Fach wie Medizin oder Pharmazie interessieren, das bundesweit koordiniert wird. Andere Studiengänge bewerben sich direkt bei den Hochschulen. Die Plattform ist deshalb keine allgemeine Studienplatzbörse, sondern ein gezieltes Verfahren. Mehr dazu erklärt der Eintrag zum Dialogorientierten Serviceverfahren.
- Online-Konto für die Bewerbung und die Verwaltung der Angaben.
- Informationen zu Fristen, Fächern und Auswahlkriterien.
- Zulassungsangebote und deren Annahme über das Portal.
- Koordination durch die Stiftung für Hochschulzulassung.
- Wer mehrere Verfahren nutzt, sollte Fristen je Verfahren getrennt im Kalender notieren.
Häufige Fragen
Muss ich mich für jeden Studiengang über hochschulstart bewerben?
Nein. Nur für zentral vergebene, bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge. Die übrigen Fächer bewirbt man direkt bei der jeweiligen Hochschule.
Verwandte Begriffe
- Dialogorientiertes ServiceverfahrenDas Dialogorientierte Serviceverfahren, kurz DoSV, ist das bundesweite Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge, das über hochschulstart läuft und Ortspräferenzen abfragt.
- NCDer Numerus clausus, kurz NC, ist ein Grenzwert, etwa bei der Abiturnote, der für zulassungsbeschränkte Studiengänge die Auswahl von Bewerbenden begrenzt.
- ZulassungsbeschränkungEine Zulassungsbeschränkung liegt vor, wenn ein Studiengang mehr Bewerbende als Studienplätze hat und deshalb nach festgelegten Kriterien ausgewählt werden muss.