Begriff im Glossar
Zulassungsbeschränkung
Eine Zulassungsbeschränkung liegt vor, wenn ein Studiengang mehr Bewerbende als Studienplätze hat und deshalb nach festgelegten Kriterien ausgewählt werden muss.
Ein Studiengang gilt als zulassungsbeschränkt, wenn die Zahl der Bewerbenden die vorhandenen Plätze übersteigt. Die Kapazität legt die Hochschule nach personellen, räumlichen und finanziellen Möglichkeiten fest. Zulassungsbeschränkungen können örtlich oder bundesweit gelten, je nachdem, ob das Fach über ein zentrales Verfahren vergeben wird.
Die Auswahl erfolgt nach Kriterien, die in der Zulassungsordnung festgelegt sind. Dazu zählen häufig die Abiturnote, die Wartezeit, Auswahlgespräche, Eignungstests oder einschlägige Vorerfahrungen. Die Gewichtung unterscheidet sich stark zwischen Fächern und Hochschulen, und manche Kriterien sind nur ein Teil des Verfahrens und nicht allein entscheidend.
Für Bewerbende ist eine Zulassungsbeschränkung eine Frage der Planung. Es lohnt sich, Fristen, Unterlagen und Auswahlkriterien früh zu prüfen und eine Liste mit Alternativen anzulegen. Der Begriff des NC beschreibt eine besonders bekannte Form, die Auswahl über die Abiturnote. Bei Fragen hilft die Studienberatung der Hochschule weiter.
- Festlegung der Kapazität durch die Hochschule.
- Auswahlkriterien wie Abiturnote, Wartezeit oder Eignungstest.
- Örtlich oder bundesweit, je nach Verfahren.
- Die Regeln stehen in der Zulassungsordnung und sind öffentlich einsehbar.
- Zulassungsbeschränkungen werden in der Regel regelmäßig überprüft und können sich von Semester zu Semester ändern.
- Die Kapazitätsberechnung folgt festen Vorgaben und muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
Häufige Fragen
Kann ich mich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang trotzdem bewerben?
Ja, die Bewerbung ist möglich, aber die Auswahl ist begrenzt. Ob man zugelassen wird, hängt von den Kriterien und der Zahl der Plätze ab, deshalb sollte man Alternativen einplanen.
Verwandte Begriffe
- NCDer Numerus clausus, kurz NC, ist ein Grenzwert, etwa bei der Abiturnote, der für zulassungsbeschränkte Studiengänge die Auswahl von Bewerbenden begrenzt.
- Dialogorientiertes ServiceverfahrenDas Dialogorientierte Serviceverfahren, kurz DoSV, ist das bundesweite Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge, das über hochschulstart läuft und Ortspräferenzen abfragt.
- HochschulstartHochschulstart ist das Online-Portal der Stiftung für Hochschulzulassung, über das Bewerbungen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge laufen.