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StudienbereicheStudienatlas

Begriff im Glossar

NC

Der Numerus clausus, kurz NC, ist ein Grenzwert, etwa bei der Abiturnote, der für zulassungsbeschränkte Studiengänge die Auswahl von Bewerbenden begrenzt.

Der Numerus clausus war ursprünglich eine feste Grenze für die Abiturnote, ab der ein Studium zugelassen wurde. Heute steht der Begriff oft für Auswahlverfahren, in denen der Notendurchschnitt nur eines von mehreren Kriterien ist. Ob ein Fach zulassungsbeschränkt ist und wie die Kriterien gewichtet werden, entscheidet die Hochschule oder das zuständige Verfahren.

Für Bewerbende ist der NC wichtig, weil er die Chancen auf einen Platz direkt beeinflusst. Die Note wird häufig mit der Wartezeit kombiniert, sodass lange Wartezeiten die Auswahl ausgleichen können. Die Vergabe bestimmter Fächer, etwa Medizin, läuft zentral und folgt einem eigenen Regelwerk, das regelmäßig geändert wird.

Wer die Auswahlregeln verstehen will, sollte die Seiten der Hochschulen und das Verfahren des jeweiligen Studiengangs prüfen. Der Begriff hängt eng mit der Zulassungsbeschränkung zusammen, die beschreibt, warum ein Fach überhaupt eine Auswahl braucht. Für Ausnahmen und Härtefälle gibt es Regeln, die in der Zulassungsordnung stehen.

  • Früher ein fester Notenwert, heute meist ein Auswahlkriterium unter mehreren.
  • Kombination mit der Wartezeit und Zusatzverfahren ist möglich.
  • Gilt nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge, nicht für alle Fächer.
  • Die Vergabe läuft je nach Fach über ein zentrales Verfahren oder über die Hochschule.

Häufige Fragen

Gibt es für jedes Fach einen NC?

Nein. Nur zulassungsbeschränkte Studiengänge vergeben Plätze nach einem Auswahlverfahren. Viele Studiengänge sind zulassungsfrei oder haben andere Voraussetzungen.

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