Begriff im Glossar
Pflichtpraktikum
Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das die Studienordnung verbindlich vorschreibt, damit der Abschluss erreicht werden kann.
Ein Pflichtpraktikum muss im Studium absolviert werden, bevor der Abschluss vergeben wird. Die Studienordnung legt Dauer, Zeitpunkt und Inhalt fest, und oft gibt es Vorgaben zu Betreuung, Nachweis und Bericht. Anders als ein freiwilliges Praktikum ist es also keine Option, sondern Teil des Studiengangs.
Für die Vergütung gilt eine Besonderheit: Pflichtpraktika sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. Ob sie dennoch vergütet werden, entscheidet der Betrieb im Vertrag. Viele Unternehmen zahlen trotzdem eine Vergütung, sie ist aber nicht überall gesichert, deshalb sollte man die Konditionen vor der Zusage klären.
Viele Studierende suchen den Platz selbst, andere nutzen Netzwerke der Hochschule oder Praktikumsportale. Der Nachweis muss meist in einer bestimmten Form eingereicht werden, etwa mit einer Bescheinigung und einem Tätigkeitsbericht. Zur Abgrenzung hilft der Eintrag zum Praxissemester, das ein fest verankerter Studienabschnitt sein kann.
- Dauer und Zeitpunkt stehen in der Studienordnung.
- Nachweis durch eine Bescheinigung und einen Tätigkeitsbericht.
- Vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen.
- Die Vergütung ist eine Vereinbarung mit dem Betrieb.
- Bei Fragen zur Versicherung während des Praktikums helfen die Krankenkasse und die Hochschule weiter.
- Ein Praktikumsvertrag mit dem Betrieb hilft, Aufgaben, Dauer und Betreuung schriftlich festzuhalten.
Häufige Fragen
Muss ein Pflichtpraktikum bezahlt werden?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt dafür nicht. Eine Vergütung ist möglich und üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern Vereinbarung mit dem Betrieb.
Verwandte Begriffe
- PraxissemesterDas Praxissemester ist ein Studiensemester, das Studierende außerhalb der Hochschule in einem Betrieb, einer Schule oder einer Einrichtung verbringen.
- AnerkennungDie Anerkennung ist die förmliche Feststellung, dass ein Abschluss, ein Zeugnis oder eine Leistung gleichwertig mit einem inländischen Gegenstück ist.
- Duales StudiumEin duales Studium verbindet ein Hochschulstudium mit betrieblichen Praxisphasen, meist mit Vergütung und einem Vertrag mit einem Unternehmen.